Impressum

www.aquafitness-pilates.de

Mercedes Tayemans
Schloßhof 3
72119 Ammerbuch

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand 27.7.2017

Geltungsbereich

Die AGB gelten für die Nutzung der Schwimmbäder Stuttgart Asemwald und der Kirnbachschule Tübingen Pfrondorf im Rahmen der Kursangebote Aquafitness-Pilates.de (Anbieterin ist Mercedes Tayemans)

Haftung

Die Anbieterin der Aquafitness-Pilates haftet für die ordnungsgemäße Funktion der Trainingsgegenstände. Sie haftet jedoch nicht für Gesundheitsschäden aufgrund der Teilnahme an Kursen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Die Anbieterin haftet auch nicht für selbst verschuldete Unfälle.

Die Aquafitness-Pilates ist kein Ersatz für ärztliche oder therapeutische Behandlung. Sie wird angeboten mit dem Ziel der Prävention.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

Im Zweifel ist vor der Teilnahme ein Arzt zu konsultieren. Bekannte akute oder chronische Erkrankungen sind dem Anbieter (Lehrer) vor dem Unterricht mitzuteilen.

Für mitgebrachte Wertgegenstände und Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Krankenkassen Zuschuss

Die AOK fördert Ihre Teilnahme mit max. 100 € / Jahr, Sie bekommen am Ende Ihres Kurses eine Bescheinigung die Sie bei der AOK vorlegen. Die Teilnahme muss zu 80% erfolgt sein.

Arbeitgeber Zuschuss

Arbeitgeber fördern Ihre Teilnahme zum Schutze vor Fehlhaltungen und Krankheiten mit einem Zuschuss. Hierzu sind Diese gesetzlich verpflichtet seit 2014 und bekommen staatliche Förderungen.

Kursangebot

Die Anbieterin behält sich vor, das Kursangebot sowie die Veranstaltungszeiten in zumutbarer Weise auch kurzfristig zu ändern. Sie behält sich auch vor, bei Bedarf eine Ersatztrainerin zu stellen. Durch Schließung der Schwimmbäder wegen Betriebsferien oder Schulferien wird die Zahlungsbedingung nicht berührt.

Kurs buchen

Einen Anspruch auf eine Teilnahme haben Sie erst bei Bezahlung eines Kurses.

Nach Kurs Ende erlischt Ihr Anspruch auf eine Teilnahme!

Kurs Entgelt

Zahlen Sie Ihre Kursgebühren vor Beginn der ersten Stunde. Sie können sonst nicht teilnehmen.

Abwesenheit

Bei Fehlen kann keine Ersatzperson gestellt werden.

Bei kurzer Krankheit und Fehlen werden die Kursgebühren nicht erstattet.

Längere Krankheit

Bei längerer Krankheit oder Schwangerschaft kann ein Ruhen der Kursvereinbarung beantragt werden. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest und eine Abwesenheit ab 4 UE (Unterrichtseinheiten) in Folge.

Der Zeitpunkt für das Nachholen der Fehlstunden wird nach Absprache festgelegt.

 

Ob ein Kurs stattfindet bestimmt die Anbieterin. Finden 2 x wöchentlich Kurse statt dürfen Sie gerne planen und an den anderen Kurstag kommen um Fehlstunden nachzuholen, sofern es die Teilnehmerzahl zulässt. Damit Sie planen können bekommen Sie von mir immer vor Beginn Ihres Kurses den Zeitplan beider Kurse. Findet nur ein Kurs statt entfällt diese Möglichkeit.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder nach Beginn der Kursbuchung vor Eintritt der Umkleideräume werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen AGB nicht beeinflusst.

Einverständnis, mit der Zahlung des Kurses haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

Disclaimer – rechtliche Hinweise

  1. Haftungsbeschränkung
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